AVV-Einstufungsassistent

1Abfall?
2Stammdaten
3AVV-Suche
4Prüfweg
5Gefährlichkeit
6Abschluss
7Ergebnis
Schritt 1 · Pflicht
Liegt überhaupt Abfall vor?
Diese Grundfrage muss vor jeder AVV-Einstufung geklärt werden.
Was ist Abfall? Ein Material wird zum Abfall, sobald der Erzeuger den sogenannten Entledigungswillen hat — also die Entscheidung trifft, das Material aus dem Betrieb zu entfernen. Produktionsreste, Fehlchargen, abgelaufene Betriebsmittel: All das wird in dem Moment zu Abfall, in dem Ihr Betrieb sagt „Wir trennen uns davon".
Beispiele: Produktionsreste, Fehlcharge, abgelaufenes Betriebsmittel, Altöl, Bauschutt
Schritt 2 · Pflicht
Stammdaten zum Abfall
Diese Angaben erscheinen im Druckprotokoll.
Welcher Fertigungs- oder Betriebsschritt erzeugt diesen Abfall?
Grobe Zusammensetzung — was ist drin? Öl, Metall, Lösemittel, Chemikalien?
Schritt 3 · Pflicht
AVV-Schlüssel ermitteln
Schnellsuche oder drei geführte Auswahlen – kein Nachschlagen im Verzeichnis nötig.
Wie funktioniert die Auswahl? Wählen Sie zuerst die Branche, dann die Prozessgruppe, dann den konkreten Abfalltyp. Jede Auswahl schränkt die nächste ein. Am Ende erhalten Sie den 6-stelligen AVV-Schlüssel.
⚠ Woran erkenne ich, ob mein Abfall gefährlich ist? (Hilfestellung für Einsteiger – hier aufklappen)

1. Die wichtigste Regel: das Sternchen (*). Endet der AVV-Schlüssel auf ein * (z. B. 12 01 09 *), ist der Abfall per Gesetz gefährlich – unabhängig davon, wie harmlos er aussieht oder riecht. Kein Sternchen heißt nicht automatisch "ungefährlich" – es kommt auf den konkreten Schlüssel an.

2. Manchmal entscheidet der Inhalt, nicht die Tätigkeit. Für manche Abfälle gibt es zwei passende Schlüssel – einen mit * und einen ohne (das Werkzeug weist Sie in Schritt 4/5 automatisch darauf hin). Dann gilt: Enthält der Abfall gefährliche Stoffe oberhalb bestimmter Mengen, gilt der Schlüssel mit *. Im Zweifel gilt: lieber als gefährlich einstufen (Vorsorgeprinzip) und mit Ihrem Entsorgungsfachbetrieb Rücksprache halten.

3. Signalwörter in der Abfallbezeichnung. Taucht in der Beschreibung eines der folgenden Begriffe auf, ist das ein starkes Indiz für Gefährlichkeit:

„gefährliche Stoffe enthalten“„verunreinigt mit“halogenhaltigölhaltiglösemittelhaltigsäure-/laugenhaltigquecksilberhaltigcyanidhaltigasbesthaltigPCBzytotoxisch/zytostatischexplosiv

4. Alltagshinweise am Gebinde – auch ohne den AVV-Text zu lesen. Diese Anzeichen sprechen dafür, dass ein Stoff oder Abfall gefährlich ist:

  • Orange-schwarze oder rot-weiße Warnsymbole (GHS-Piktogramme, Raute) auf der Originalverpackung
  • Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) liegt oder lag dem Produkt bei
  • Starker, stechender oder chemischer Geruch
  • Ätzende oder reizende Wirkung auf Haut, Augen oder Atemwege
  • Leicht entzündlich oder brennbar
  • Das Produkt war ursprünglich als "Gefahrstoff" gekennzeichnet (z. B. Lösemittel, Säuren, Laugen, Pflanzenschutzmittel, Altöl, Bleibatterien, Leuchtstoffröhren)

5. Sie sind sich nicht sicher? Das ist normal und kein Grund zur Sorge – das Werkzeug fragt bei unklaren Fällen in den nächsten Schritten gezielt nach der Zusammensetzung. Im Zweifel hilft auch ein Anruf beim Entsorgungsfachbetrieb oder ein Blick ins Sicherheitsdatenblatt weiter.

z. B. „Putzlappen“, „Altöl“, „Bauschutt“, „Kanister“, „Kühlschmierstoff“ – die Suche schlägt passende Schlüssel direkt vor. Ein Klick auf einen Vorschlag füllt die Auswahl unten automatisch aus.
— oder Schritt für Schritt auswählen —
Wählen Sie den Bereich, der die erzeugende Tätigkeit am besten beschreibt.
Schritt 4 · Pflicht
Prüfweg bestimmen
Manche Abfälle sind immer gefährlich, manche nie — bei anderen entscheidet die Zusammensetzung.
Gefährlich — den Schlüssel gibt es nur mit *. Keine weitere Prüfung nötig.
Nicht gefährlich — den Schlüssel gibt es nur ohne *.
Zusammensetzung entscheidet — den Abfall gibt es im Verzeichnis mit * und ohne *. Was drin ist, bestimmt die Einstufung.

Tipp: Wenn Sie den Schlüssel über die geführte Auswahl oder Suche gewählt haben, wird der Typ automatisch erkannt. Nur bei manuell eingetragenen Schlüsseln prüfen Sie bitte im AVV-Verzeichnis, ob eine zweite Variante (mit oder ohne *) existiert.
Schritt 5
Gefährlichkeit prüfen
Schritt 6 · Pflicht
Abschlusskontrolle
Letzte Gegenkontrolle — haken Sie ab, was zutrifft.
Ergebnis
AVV-Einstufung abgeschlossen
Bereit zum Drucken und Ablegen als Nachweis
Rechtlicher Hinweis: Diese Auswertung dient der Orientierung und ersetzt keine fachkundige Einzelfallprüfung. Die Verantwortung liegt beim Abfallerzeuger (AVV, KrWG).

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Der AVV-Einstufungsassistent ist nur eines von vielen Werkzeugen aus dem GlobalFlow Werkzeugkasten. Ebenfalls dabei: der GewAbfV-Dokumentationshelfer, der Pflichtencheck für Abfallbeauftragte und viel mehr. Und laufend entwickeln wir neue.

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