AGB

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung des digitalen Abfallassistenz-Werkzeugkastens (nachfolgend „Werkzeugkasten") der GlobalFlow GmbH, Im Wiesengrund 4, 71229 Leonberg (nachfolgend „GlobalFlow"). Der Werkzeugkasten wird in zwei Ausführungen angeboten: „Der Abfall-Werkzeugkasten" für Abfallerzeuger und „Der Werkzeugkasten für Entsorger". Diese AGB gelten für beide Ausführungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) GlobalFlow schließt Verträge über den Werkzeugkasten ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Werkzeugkasten für seine gewerbliche, freiberufliche oder dienstliche Tätigkeit nutzt.

(3) Diese AGB gelten für alle Verträge über den Werkzeugkasten, auch wenn bei späteren Bestellungen nicht erneut auf sie Bezug genommen wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn GlobalFlow ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Zielgruppe und Nutzungsberechtigung

(1) Der Werkzeugkasten ist Unternehmen und Organisationen vorbehalten, die ihn für eigene betriebliche Zwecke nutzen:

a) Abfall-Werkzeugkasten: Unternehmen aus Industrie, Gewerbe, Handwerk, Handel, Gesundheitswesen, Messewesen, Facility Management und vergleichbare Organisationen, in denen Abfälle anfallen.

b) Werkzeugkasten für Entsorger: Entsorgungsunternehmen, Recyclingbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen sowie Betreiber von Verwertungs- und Beseitigungsanlagen.

(2) Von der Nutzung ausgeschlossen sind:

Wettbewerber von GlobalFlow, also Unternehmen, die Beratung, Schulung oder Software für betriebliches Abfallmanagement als eigenständige Leistung an Dritte anbieten. Entsorger, die ihre Kunden im Rahmen ihrer Entsorgungsdienstleistung beraten, sind keine Wettbewerber in diesem Sinne.

(3) GlobalFlow kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, etwa für Bildungs- und Forschungseinrichtungen oder gemeinnützige Organisationen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

(4) Die Registrierung erfordert eine geschäftliche E-Mail-Adresse unter einer eigenen Unternehmensdomain. Anmeldungen mit Freemail-Adressen (z. B. gmail.com, web.de, gmx.de) werden nicht akzeptiert.

(5) GlobalFlow kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Zweifeln an der Zugehörigkeit zur Zielgruppe oder bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung.

§ 3 Vertragsschluss und Zugang

(1) Der Vertrag kommt auf einem der folgenden Wege zustande:

a) Über das Bestellformular auf der Website: Mit Absenden des Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. GlobalFlow nimmt es durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail an.

b) Nach einem Gespräch: GlobalFlow unterbreitet dem Kunden ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform zustande.

c) Nach einer Testphase (§ 5): Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Freischaltung in Textform bestätigt.

(2) GlobalFlow richtet die Zugänge ein und übermittelt die Zugangsdaten per E-Mail an die vom Kunden benannten Nutzer.

(3) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: das individuelle Angebot bzw. die Auftragsbestätigung, diese AGB, die bei Vertragsschluss gültige Leistungsbeschreibung auf der Website.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der Werkzeugkasten ist ein Paket aus digitalen Werkzeugen, Inhalten und Fachunterstützung für das betriebliche Abfallmanagement (Abfall-Werkzeugkasten) bzw. für den Entsorgeralltag (Werkzeugkasten für Entsorger). Er besteht aus folgenden Bausteinen:

a) FREDDIE, das digitale Fachlexikon für Entsorgung, Abfallmanagement und Abfallrecht. FREDDIE beantwortet Fragen auf Grundlage einer von GlobalFlow gepflegten Wissensbasis aus Rechtsquellen, Fachliteratur und Praxiswissen, belegt Antworten mit den zugrunde liegenden Quellen und erarbeitet Lösungswege für die gestellte Aufgabe. Der Kunde kann eigene Dokumente (z. B. Angebote, Datenblätter, Konzepte) hochladen und gegen die hinterlegten Rechtsquellen prüfen lassen. FREDDIE erzeugt seine Antworten automatisiert mit einem Sprachmodell auf Basis der hinterlegten Quellen. Die Verantwortung für die Verwendung der Antworten liegt beim Kunden (§ 6).

b) Die Lernplattform ANNA (Abfall-Werkzeugkasten) bzw. ANTON (Werkzeugkasten für Entsorger) mit Lernvideos sowie den dazugehörigen Vorlagen und Checklisten für den Betriebsalltag, z. B. für Entsorgungskonzepte, Abfallbilanzen, Entsorgeraudits, Ausschreibungen, Mitarbeiterschulungen und Dokumentationen. Die Inhalte unterscheiden sich je nach Ausführung.

c) Der Experten-Mailservice: fachliche Unterstützung durch Mitarbeiter von GlobalFlow per E-Mail (§ 7).

d) Die Monatsmail: monatliche Zusammenfassung relevanter Rechtsänderungen, anstehender Aufgaben und Neuerungen im Werkzeugkasten.

(2) Der konkrete Leistungsumfang der gebuchten Ausführung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(3) Alle Inhalte werden nach bestem Wissen auf Grundlage von Rechtsquellen, Fachliteratur und der Beratungserfahrung von GlobalFlow erstellt. Sie sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle rechtliche, steuerliche oder fachliche Beratung für den Einzelfall (§ 6, § 17).

(4) Der Werkzeugkasten dient der Bereitstellung von Fachwissen, Werkzeugen und Fachunterstützung. Er ist kein Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes; es finden keine Lernerfolgskontrolle und keine verpflichtende Betreuung statt. Zertifikate werden nicht vergeben.

§ 5 Kostenlose Testphase

(1) GlobalFlow kann Interessenten einen kostenlosen, zeitlich befristeten Testzugang einräumen. Dauer, Nutzerkreis und Auswertungstermin werden bei Freischaltung des Tests in Textform festgelegt. Ohne Festlegung beträgt die Testdauer sieben Tage. Der Interessent gilt für die Testphase als Kunde im Sinne dieser AGB.

(2) Die Testphase endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Sie geht nicht ohne ausdrückliche Bestellung des Kunden in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Der Testzugang wird nach Ablauf deaktiviert.

(3) Für die Testphase gelten die §§ 2, 6, 9, 10, 14, 15, 16 und 17 entsprechend. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, Gewährleistung oder Mailservice besteht während der Testphase nicht. Im Test hochgeladene Inhalte werden spätestens 30 Tage nach Testende gelöscht, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist einen Vertrag schließt.

§ 6 Verantwortung des Kunden für die Anwendung

(1) Die Anwendung der Inhalte des Werkzeugkastens auf konkrete betriebliche Situationen erfolgt in alleiniger Verantwortung des Kunden. Der Kunde prüft Inhalte, Antworten und Vorlagen vor der Verwendung auf Plausibilität, Aktualität und Eignung für seinen Anwendungsfall.

(2) GlobalFlow erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Wissensbasis. Antworten von FREDDIE sind mit Quellen belegt, damit der Kunde sie nachvollziehen und prüfen kann. Sie sind keine Begutachtung des Einzelfalls.

(3) Bei komplexen oder unternehmensindividuellen Fragestellungen kann die Beauftragung qualifizierter Fachleute erforderlich sein, etwa eines Rechtsanwalts, Steuerberaters, Sachverständigen oder der gesondert buchbaren Beratungsleistungen von GlobalFlow (§ 8 Abs. 3).

§ 7 Experten-Mailservice

(1) Der Experten-Mailservice ist Bestandteil des Werkzeugkastens und wird ausschließlich per E-Mail erbracht. Anfragen werden Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr bearbeitet, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg. Antworten erfolgen in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen.

(2) Der Mailservice umfasst:

die Einordnung einer konkreten Frage, soweit sie mit einem Aufwand von bis zu 60 Minuten je Anfrage beantwortet werden kann (Fair-Use-Grenze).

(3) Nicht enthalten sind:

die Erstellung unternehmensspezifischer Dokumente.

(4) Überschreitet eine Anfrage voraussichtlich den enthaltenen Rahmen, informiert GlobalFlow den Kunden vor Beginn der Bearbeitung und unterbreitet auf Wunsch ein Angebot für eine gesonderte Beratungsleistung. Ohne Zustimmung des Kunden in Textform entstehen keine zusätzlichen Kosten. In Grenzfällen entscheidet GlobalFlow zugunsten der im Entgelt enthaltenen Bearbeitung.

(5) Bei außergewöhnlich hohem Anfrageaufkommen eines Kunden, insbesondere bei unternehmensweiten Lizenzen, stimmt GlobalFlow mit dem Kunden eine angemessene Nutzung ab, z. B. die Bündelung wiederkehrender Fragen in einer Schulung.

§ 8 Eigene Edition, Kundenprodukte und Beratung

(1) Eigene Edition: Auf Wunsch wird der Werkzeugkasten um das Firmenwissen des Kunden ergänzt und auf dessen Ziele ausgerichtet (eigene Edition). Dazu gehört ein eigener Datenraum, den GlobalFlow einrichtet und pflegt. Der Einstieg ist ein Zielworkshop, der gesondert beauftragt und vergütet wird. Umfang, Leistungen und Preise der eigenen Edition werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Diese AGB gelten ergänzend; bei Widersprüchen geht die gesonderte Vereinbarung vor. Für Inhalte, die der Kunde für seinen Datenraum bereitstellt, gilt § 16.

(2) Kundenprodukte für Entsorger: Für Kunden des Werkzeugkastens für Entsorger erstellt GlobalFlow auf Wunsch Dokumente für deren Kunden im Layout des Kunden (z. B. Entsorgungskonzepte, Abfallbilanzen, Schulungsunterlagen). Diese Leistungen werden gesondert beauftragt und abgerechnet. GlobalFlow tritt gegenüber den Kunden des Kunden nicht in Erscheinung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Beratungsleistungen: Individuelle Beratung und Umsetzungsunterstützung sind eigenständige Leistungen, die gesondert beauftragt werden. Für sie gelten gesonderte Verträge und Bedingungen. Die Regelungen dieser AGB zu Gewährleistung und Haftung gelten für sie nicht.

(4) Alle Leistungen nach den Absätzen 1 bis 3 werden getrennt vom Entgelt für den Werkzeugkasten ausgewiesen und abgerechnet.

§ 9 Nutzungsrechte und Schutzrechte

(1) Alle Inhalte des Werkzeugkastens (Texte, Antworten von FREDDIE, Vorlagen, Checklisten, Videos, Aufzeichnungen, Grafiken, Software, Datenbanken, Schulungsunterlagen) sind urheberrechtlich und gegebenenfalls durch weitere Schutzrechte geschützt. Die Rechte liegen bei GlobalFlow oder deren Lizenzgebern. Die Kennzeichen GlobalFlow, FREDDIE, ANNA und ANTON sowie die zugehörigen Logos dürfen ohne Zustimmung von GlobalFlow nicht verwendet werden.

(2) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Inhalte für interne Zwecke im eigenen Unternehmen zu nutzen. Bis zur vollständigen Zahlung des Entgelts ist das Nutzungsrecht vorläufig und widerruflich. Die Inhalte beziehen sich auf das deutsche Recht; eine räumliche Beschränkung der Nutzung besteht nicht.

(3) Zulässig ist insbesondere:

Verwendung von Antworten und Prüfergebnissen von FREDDIE für interne Entscheidungen und Dokumentationen.

(4) Untersagt ist:

Verwendung der Inhalte zum Aufbau oder Training konkurrierender Produkte oder Wissensdatenbanken.

(5) Für Kunden des Werkzeugkastens für Entsorger gilt ergänzend: Vorlagen und Inhalte dürfen in der eigenen Kundenberatung verwendet werden, soweit sie an den konkreten Fall angepasst sind und nicht als Inhalte des Werkzeugkastens erkennbar weitergegeben werden. Die Weitergabe von Zugangsdaten, unveränderten Inhalten oder Antworten von FREDDIE an Kunden des Kunden bleibt untersagt. Ein Zugang für Kunden des Kunden ist nur im Rahmen einer eigenen Edition (§ 8 Abs. 1) möglich.

(6) Mit Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte. Der Kunde löscht heruntergeladene unbefüllte Vorlagen, Videos, Aufzeichnungen und sonstige Rohinhalte und verwendet sie nicht mehr. Dauerhaft beim Kunden verbleiben: mit eigenen Daten befüllte Vorlagen und daraus erstellte Betriebsdokumente (z. B. Entsorgungskonzepte, Abfallbilanzen, Dokumentationen, Unterweisungsnachweise), Antworten und Prüfergebnisse von FREDDIE, die der Kunde für seine Dokumentation gespeichert hat, sowie in eigene Abläufe integrierte Vorlagen. Diese dürfen intern weiterverwendet, aber nicht an Dritte weitergegeben werden.

(7) Bei Verstößen gegen Absatz 4 oder 5 zahlt der Kunde eine Vertragsstrafe, deren Höhe GlobalFlow nach Art, Schwere und Dauer des Verstoßes nach billigem Ermessen festsetzt (§ 315 BGB), mindestens 500 Euro und höchstens 10.000 Euro je Verstoß. Bei erstmaligen, geringfügigen Verstößen mahnt GlobalFlow zunächst ab. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten; die Vertragsstrafe wird auf Schadensersatz angerechnet.

§ 10 Nutzer, Lizenzen, Zugangsdaten und Sperrung

(1) Die Lizenz berechtigt zur Nutzung durch die vereinbarte Anzahl namentlich benannter Nutzer im Unternehmen des Kunden. Die Standardlizenz gilt für einen Nutzer. Weitere Nutzer können jederzeit zur aktuellen Preisliste hinzugebucht werden. Eine Verringerung der Nutzerzahl ist mit der Frist des § 12 Abs. 2 zum Ende der Vertragsperiode möglich. Bei unternehmensweiten oder standortbezogenen Lizenzen ergibt sich der Nutzerkreis aus dem Angebot.

(2) Ein Nutzerzugang ist personengebunden. Die Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist untersagt. Der Kunde kann einen Zugang auf eine andere Person im Unternehmen übertragen, z. B. bei Personalwechsel; GlobalFlow ist darüber zu informieren.

(3) Die Lizenz gilt für das Unternehmen des Kunden. Verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften und Konzerngesellschaften benötigen eigene Lizenzen oder eine Konzernvereinbarung, die GlobalFlow auf Anfrage anbietet.

(4) Der Kunde behandelt Zugangsdaten vertraulich, schützt sie vor dem Zugriff Dritter, wählt sichere Passwörter und informiert GlobalFlow unverzüglich bei Verlust oder Kompromittierung. Der Kunde haftet für Aktivitäten unter seinen Zugangsdaten, soweit er die Nutzung durch Unbefugte zu vertreten hat.

(5) Der Kunde macht bei der Bestellung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und teilt Änderungen der Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Rechnungsadresse, Ansprechpartner) unverzüglich mit. Mitteilungen von GlobalFlow an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse gelten als zugegangen.

(6) GlobalFlow kann Zugänge vorübergehend oder dauerhaft sperren bei:

begründetem Verdacht auf Missbrauch, Weitergabe von Zugangsdaten oder technische Manipulation.

Vor der Sperrung wird der Kunde informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit dies nach den Umständen zumutbar ist. In Eilfällen, z. B. bei Angriffen auf das System, kann die Sperrung sofort erfolgen. Während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bleibt die Zahlungspflicht bestehen.

§ 11 Preise, Zahlung und Preisanpassung

(1) Es gelten die Preise der bei Bestellung gültigen Preisliste auf der Website oder des individuellen Angebots. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Das Entgelt wird jährlich im Voraus für das jeweilige Vertragsjahr berechnet. Die Rechnung wird zu Beginn jeder Vertragsperiode per E-Mail an die hinterlegte Rechnungsadresse versandt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zusätzlich gebuchte Nutzer werden anteilig bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode berechnet.

(3) Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise gelten für die erste Vertragsperiode. GlobalFlow kann die Preise für Folgeperioden anpassen, höchstens einmal je Vertragsjahr und höchstens um 10 % gegenüber dem bisherigen Preis. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens drei Monate vor Beginn der Verlängerungsperiode in Textform mitgeteilt, so dass er den Vertrag noch ordentlich zum Ende der laufenden Periode kündigen kann (§ 12 Abs. 2). Kündigt der Kunde nicht, gilt der angepasste Preis ab der Verlängerungsperiode.

(4) Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder, sofern angeboten, per SEPA-Lastschrift.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.

(6) Bei Zahlungsverzug kann GlobalFlow Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Kosten von Mahnung und Beitreibung in nachgewiesener Höhe verlangen, den Zugang nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Frist von sieben Tagen sperren und bei Verzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Sperrung wird nach vollständigem Zahlungseingang aufgehoben.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Vertragsschluss (erste Vertragsperiode). Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht gekündigt wird.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform; an GlobalFlow ist sie an info@global-flow.de zu richten.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für GlobalFlow liegt insbesondere vor bei fortgesetzten oder schwerwiegenden Verstößen gegen §§ 2, 9 oder 10 trotz Abmahnung, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung, bei Weitergabe von Zugangsdaten oder Inhalten an unberechtigte Dritte sowie bei Nutzung für rechtswidrige Zwecke. Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt insbesondere vor, wenn der Werkzeugkasten aus von GlobalFlow zu vertretenden Gründen länger als sieben zusammenhängende Tage nicht verfügbar ist oder wenn Mängel der Hauptleistung nach zweimaliger fruchtloser Fristsetzung nicht behoben werden.

(4) Kündigt GlobalFlow außerordentlich aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, bleibt der Kunde zur Zahlung des Entgelts für die laufende Vertragsperiode verpflichtet. Kündigt der Kunde außerordentlich aus einem Grund, den GlobalFlow zu vertreten hat, oder übt er ein Sonderkündigungsrecht nach diesen AGB aus, erstattet GlobalFlow bereits gezahltes Entgelt für die Zeit nach Vertragsende anteilig.

(5) Mit Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte nach § 9 Abs. 6, und GlobalFlow deaktiviert die Zugänge. Der Kunde kann eigene hochgeladene Inhalte innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende herunterladen; auf Wunsch stellt GlobalFlow sie in einem gängigen Format bereit. Danach werden sie gelöscht (§ 15 Abs. 6).

§ 13 Verfügbarkeit, Weiterentwicklung und Gewährleistung

(1) GlobalFlow stellt den Werkzeugkasten über das Internet bereit. Die Zielverfügbarkeit beträgt 98 % im Jahresmittel, gerechnet ohne geplante Wartungsarbeiten. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb von Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr durchgeführt und, soweit sie voraussichtlich länger als zwei Stunden dauern, vorher angekündigt. Ausfälle durch höhere Gewalt, Störungen des Internets außerhalb der von GlobalFlow und ihren Dienstleistern betriebenen Systeme oder fehlerhafte Systeme des Kunden bleiben außer Betracht.

(2) Der Werkzeugkasten wird laufend weiterentwickelt. GlobalFlow kann Inhalte, Funktionen und die technische Infrastruktur ändern, ergänzen oder entfernen, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, technischer Weiterentwicklung, veränderten Praxisstandards oder mangelnder Nachfrage, sofern die Hauptleistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(3) Wesentliche Verschlechterungen (Wegfall eines Bausteins nach § 4 Abs. 1, Reduzierung des Mailservice um mehr als die Hälfte, Wegfall eines wesentlichen Teils der Wissensbasis) teilt GlobalFlow mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Der Kunde kann in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen (Sonderkündigungsrecht). § 12 Abs. 4 Satz 2 gilt.

(4) Ein Mangel liegt vor, wenn der Werkzeugkasten von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit abweicht, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit von mehr als 48 Stunden am Stück außerhalb geplanter Wartung, bei schwerwiegenden Funktionsfehlern der Hauptfunktionen oder wenn Rechtsquellen in der Wissensbasis von FREDDIE nach Hinweis des Kunden in Textform nicht innerhalb angemessener Frist aktualisiert werden. Kein Mangel sind: die fehlende Vollständigkeit der Wissensbasis, einzelne Antworten, die der Kunde für nicht zutreffend hält, Störungen von unter 48 Stunden sowie Fehler durch unsachgemäße Nutzung, nicht unterstützte Browser oder Systeme des Kunden.

(5) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar. GlobalFlow behebt technische Störungen schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 48 Stunden, sonstige Mängel innerhalb angemessener Frist. Bleibt die Nachbesserung nach zweimaliger angemessener Fristsetzung erfolglos, kann der Kunde das Entgelt für den betroffenen Zeitraum mindern oder außerordentlich kündigen (§ 12 Abs. 3). Schadensersatz richtet sich nach § 14.

(6) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel, die auf Eingriffen des Kunden, nicht freigegebenen Umgebungen, veralteten Browsern nach entsprechendem Hinweis, höherer Gewalt oder Einwirkung Dritter beruhen. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

§ 14 Haftung

(1) GlobalFlow haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GlobalFlow nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf 25.000 Euro je Schadensfall und 50.000 Euro je Vertragsjahr.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Produktionsausfall.

(4) Die Inhalte des Werkzeugkastens sind allgemeine Fachinformationen (§ 6). GlobalFlow haftet nicht für Schäden aus der Anwendung der Inhalte auf konkrete betriebliche Situationen, für unternehmerische Entscheidungen des Kunden auf Grundlage der Inhalte, für Bußgelder oder behördliche Maßnahmen infolge fehlerhafter oder unvollständiger Anwendung der Inhalte, für Schäden durch veraltete Inhalte, wenn aktuelle Inhalte im Werkzeugkasten verfügbar waren, und für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde erforderliche Fachberatung nicht eingeholt hat. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.

(5) Die Wissensbasis enthält Rechtsquellen und Fachliteratur Dritter, die in den Quellenangaben von FREDDIE ausgewiesen werden. GlobalFlow macht sich diese Inhalte nicht zu eigen und übernimmt keine Gewähr für ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit. GlobalFlow wählt die Wissensbasis mit der Sorgfalt eines Fachberaters aus und pflegt sie. Für verlinkte Websites und Angebote Dritter übernimmt GlobalFlow keine Haftung.

(6) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde sichert heruntergeladene Inhalte und eigene Dokumente regelmäßig selbst.

(7) Keine Partei haftet für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördlicher Anordnungen, großflächiger Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze, Angriffen auf kritische Infrastruktur, großflächiger Stromausfälle und Streiks. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage, kann jede Partei außerordentlich kündigen. § 12 Abs. 4 Satz 2 gilt.

(8) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von GlobalFlow. Für gesondert beauftragte Beratungsleistungen (§ 8 Abs. 3) gelten sie nicht.

§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) GlobalFlow verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter www.global-flow.de/datenschutz.

(2) Verarbeitung und Hosting des Werkzeugkastens erfolgen in Rechenzentren in Deutschland bzw. in der Europäischen Union. Eine Übermittlung in Drittstaaten erfolgt nur bei Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO.

(3) Soweit der Kunde personenbezogene Daten in den Werkzeugkasten einbringt, z. B. in hochgeladenen Dokumenten oder im Datenraum einer eigenen Edition, verarbeitet GlobalFlow diese im Auftrag des Kunden. Die Parteien schließen hierfür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; GlobalFlow stellt ein Muster bereit. GlobalFlow setzt Unterauftragsverarbeiter, z. B. für Hosting und den Betrieb des Sprachmodells, nur mit vertraglicher Verpflichtung nach Art. 28 DSGVO ein; die aktuelle Liste ist Bestandteil des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

(4) Vom Kunden eingegebene Fragen, hochgeladene Dokumente und Inhalte eines Datenraums werden inhaltlich ausschließlich für den Kunden verarbeitet. Sie werden nicht zum Training von Sprachmodellen verwendet und anderen Kunden nicht zugänglich gemacht.

(5) Nutzungsdaten (Anmeldezeiten, genutzte Funktionen, Themenbereiche) werden zur Vertragserfüllung, Abrechnung und Verbesserung des Werkzeugkastens verarbeitet. Für statistische Auswertungen und zur Weiterentwicklung der Wissensbasis wertet GlobalFlow ausschließlich anonymisiert aus, welche Themenbereiche nachgefragt werden. Fachliche Erkenntnisse, die GlobalFlow bei der Beantwortung von Anfragen gewinnt, darf GlobalFlow ohne Bezug zum Kunden und ohne dessen Inhalte in die Wissensbasis aufnehmen.

(6) Vom Kunden hochgeladene Inhalte werden 30 Tage nach Vertragsende gelöscht (§ 12 Abs. 5). Vertrags- und Abrechnungsdaten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

(7) GlobalFlow behandelt alle unternehmensbezogenen Informationen des Kunden vertraulich, die ihr im Rahmen des Vertrags bekannt werden, insbesondere hochgeladene Dokumente, gestellte Fragen und Inhalte eines Datenraums. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit GlobalFlow gesetzlich dazu verpflichtet ist oder der Kunde in Textform zugestimmt hat. Der Einsatz vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichteter Dienstleister nach Absatz 3 bleibt zulässig. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Vertragsende fort.

(8) GlobalFlow nennt den Kunden nur mit dessen Zustimmung in Textform als Referenz.

§ 16 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte

(1) Der Kunde stellt Inhalte (Dokumente, Fragen, Datenrauminhalte) freiwillig und in eigener Verantwortung bereit. Er steht dafür ein, dass sie keine Rechte Dritter verletzen, nicht gegen Gesetze verstoßen, keine Schadsoftware enthalten und dass er zur Verarbeitung darin enthaltener personenbezogener Daten berechtigt ist.

(2) Die Inhalte bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt GlobalFlow ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit zuzüglich der Frist nach § 12 Abs. 5 beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist (Speicherung, Verarbeitung, Prüfung durch FREDDIE, Aufbereitung für den Datenraum).

(3) Wissensdokumente, die GlobalFlow für eine eigene Edition aus Inhalten des Kunden aufbereitet hat, darf der Kunde nach Vertragsende intern weiterverwenden. Die Einzelheiten regelt die Vereinbarung zur eigenen Edition.

(4) GlobalFlow ist nicht zur laufenden Überwachung von Kundeninhalten verpflichtet. GlobalFlow kann rechtswidrige Inhalte nach Kenntnis sperren oder löschen und informiert den Kunden darüber. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann GlobalFlow den Vertrag außerordentlich kündigen.

(5) Der Kunde stellt GlobalFlow von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten beruhen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, soweit der Kunde den Verstoß zu vertreten hat.

§ 17 Rechtsdienstleistungen

(1) Die Inhalte des Werkzeugkastens, die Antworten von FREDDIE und der Experten-Mailservice sind Fachinformationen zum betrieblichen Abfallmanagement und zur Entsorgungswirtschaft. Sie ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.

(2) Soweit Inhalte, Antworten oder Auskünfte rechtliche Bezüge haben, handelt es sich um allgemeine Informationen zur Rechtslage. Soweit FREDDIE Dokumente des Kunden gegen die hinterlegten Rechtsquellen prüft oder der Mailservice eine Frage einordnet, erfolgt dies als Nebenleistung zur abfallwirtschaftlichen Fachberatung im Sinne des § 5 RDG. Diese Prüfung ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.

(3) Der Kunde des Werkzeugkastens für Entsorger stellt GlobalFlow von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass er Inhalte gegenüber seinen Kunden als Rechtsberatung verwendet.

§ 18 Änderungen dieser AGB

(1) GlobalFlow kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklung, Anpassungen des Leistungsumfangs oder der Geschäftsprozesse erforderlich und für den Kunden zumutbar ist.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. GlobalFlow weist in der Mitteilung gesondert auf diese Folge hin.

(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. GlobalFlow kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. § 12 Abs. 4 Satz 2 gilt.

(4) Änderungen, die den Leistungsumfang wesentlich verschlechtern, neue Hauptpflichten für den Kunden einführen oder die Haftung zu Lasten des Kunden wesentlich ändern, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Absatz 2 Satz 2 gilt für sie nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, gilt Absatz 3.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von GlobalFlow, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. GlobalFlow kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

(3) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz von GlobalFlow.

(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von GlobalFlow in Textform übertragen. GlobalFlow darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen, einen Rechtsnachfolger oder im Rahmen einer Unternehmensveräußerung auf den Erwerber übertragen, wenn dieser in alle Pflichten aus dem Vertrag eintritt; der Kunde wird darüber informiert.

(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(6) Vertragssprache ist Deutsch. Wird eine Übersetzung bereitgestellt, ist die deutsche Fassung maßgeblich.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.