Nadine Speidel und Anne Kathrin Antic schulen und stellen externe Berater

Abfallbeauftragter in Ihrem Unternehmen - durch Schulung oder externe Berater.

Wir unterstützen Sie. Entweder durch die qualifizierte Schulung Ihrer Mitarbeiter oder durch die externe Besetzung der Position des Abfallbeauftragten.

Die Herausforderung

Wann wird ein Abfallbeauftragter benötigt?

  • Produziert Ihr Unternehmen jährlich mehr als 100 Tonnen gefährlicher Abfälle oder 2.000 Tonnen nicht-gefährlicher Abfälle?

  • Betreiben Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage, eine Deponie, ein Krankenhaus oder eine Abwasserbehandlungs-anlage der Größenklasse 5?

  • Sind Sie Besitzer von Abfällen im Sinn von §27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder betreiben Sie ein Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen, Elektrotechnik, Elektronik oder Altbatterien?

  • Betreiben Sie einen Supermarkt und sind deshalb seit 2022 dazu verpflichtet Elektroaltgeräte zurückzunehmen?

Dann sind Sie unter Umständen gesetzlich verpflichtet in Ihrem Betrieb einen Beauftragten für Abfall zu bestellen.

Die Möglichkeiten

Selbst machen oder machen lassen?

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt, dass der Abfallerzeuger einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen muss. Diese kennen die rechtlichen Vorgaben und haben die notwendigen Fähigkeiten, um den Abfall Ihrer Unternehmung sicher entsorgen zu können. Sie haben die Möglichkeit einen eigenen Mitarbeiters zu schulen, um die Rolle des Abfallbeauftragten zu übernehmen oder einen erfahrenen externen Beauftragten von GlobalFlow in Anspruch zu nehmen.

  • Im Sinne der Nachhaltigkeit und des ökologischen Wandels werden Mitarbeiter mit Fachkenntnis zur Abfallwirtschaft für mittelständische Unternehmen und Konzerne immer relevanter.
  • In unseren Lehrgängen lernen Sie praxisnah die notwendigen Rechtsgrundlagen, Ihre Aufgaben und Pflichten sowie den gesamten Abfallprozess bis hin zur Entsorgung kennen. Im Anschluss erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis nach Abfallbeauftragtenverordnung.
  • Grundlehrgang Abfallbeauftragter: In unserem viertägigen Grundlehrgang lernen Sie praxisnah die notwendigen Rechtsgrundlagen, die Aufgaben und Pflichten sowie den gesamten Abfallprozess bis hin zur Entsorgung kennen.
  • Fortbildung zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Fachkunde: In unseren zweitägigen Fortbildungslehrgängen werden Sie über relevante Neuerungen im Abfallrecht, Änderungen im Gefahrstoffrecht und generelle Trends in der Entsorgungswirtschaft informiert. Weiter werden die Organisation und Durchführung des Arbeitsschutzes im Betrieb thematisiert und Praxisbeispiele vorgestellt.

Alle Inhalte im Detail finden Sie in diesem PDF.

Haben Sie Fragen?

Vorteile

  • Sie erlernen alle erforderlichen Kenntnisse für Ihre Aufgabe als Betriebsbeauftragter für Abfall.
  • Sie erfahren praxisnah, wie Sie rechtliche Vorgaben im Abfallbereich in Ihrem Unternehmen sicher umsetzen können.
  • Sie erhalten Hilfestellungen, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Umfeld anzuwenden.
  • Sie bewegen sich sicher in den Grundlagen des Abfallrechts und der angrenzend Rechtsbereiche.

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Termine und Anmeldung

Nicht sicher, welche der beiden Lösungen sich für Ihren Betrieb am besten eignet? Wir beraten Sie gerne.