Abfallbeauftragter in Ihrem Unternehmen - durch Schulung oder externe Berater.
Wir unterstützen Sie. Entweder durch die qualifizierte Schulung Ihrer Mitarbeiter oder durch die externe Besetzung der Position des Abfallbeauftragten.
Die Herausforderung
Wann wird ein Abfallbeauftragter benötigt?
Produziert Ihr Unternehmen jährlich mehr als 100 Tonnen gefährlicher Abfälle oder 2.000 Tonnen nicht-gefährlicher Abfälle?
Betreiben Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage, eine Deponie, ein Krankenhaus oder eine Abwasserbehandlungs-anlage der Größenklasse 5?
Sind Sie Besitzer von Abfällen im Sinn von §27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder betreiben Sie ein Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen, Elektrotechnik, Elektronik oder Altbatterien?
Betreiben Sie einen Supermarkt und sind deshalb seit 2022 dazu verpflichtet Elektroaltgeräte zurückzunehmen?
Dann sind Sie unter Umständen gesetzlich verpflichtet in Ihrem Betrieb einen Beauftragten für Abfall zu bestellen.
Die Möglichkeiten
Selbst machen oder machen lassen?
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt, dass der Abfallerzeuger einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen muss. Diese kennen die rechtlichen Vorgaben und haben die notwendigen Fähigkeiten, um den Abfall Ihrer Unternehmung sicher entsorgen zu können. Sie haben die Möglichkeit einen eigenen Mitarbeiters zu schulen, um die Rolle des Abfallbeauftragten zu übernehmen oder einen erfahrenen externen Beauftragten von GlobalFlow in Anspruch zu nehmen.
Nicht sicher, welche der beiden Lösungen sich für Ihren Betrieb am besten eignet? Wir beraten Sie gerne.